Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hier können die Kosten sowohl mit dem ÖV, dem Auto, oder dem Velo entstanden sein. Beim Abzug von Fahrtkosten gilt es einige Details zu berücksichtigen. Die Fahrtkosten sind nicht immer zulässig und müssen festgelegte Grundvoraussetzungen erfüllen. Ausserdem gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Ausgaben von CHF 3'000.